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Öffentliches Auftragswesen

Das Gesamtvolumen öffentlicher Aufträge in der EU – d.h. der Einkauf von Waren, Dienstleistungen und Bauaufträgen durch Regierungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts – wird auf ca. 1,5 Mrd. € oder ca. 16 % des Bruttoinlandsproduktes der EU geschätzt. Das öffentliche Auftragswesen wird durch die EU und die Mitgliedsstaaten gesetzlich geregelt, um eine transparente und wettbewerbsorientierte Auftragsvergabe zu gewährleisten. Diesen Rechtsvorschriften zufolge müssen öffentliche Aufträge in transparenten Verfahren vergeben werden, die gleiche Bedingungen für alle Bieter gewährleisten und den grenzüberschreitenden Wettbewerb stärken.

 

Die aktuellen Richtlinien (Richtlinien 2004/17/EC und 2004/18/EC von März 2004) bilden die rechtlichen Rahmenbedingungen für Aufträge von Behörden und Einrichtungen des öffentlichen Rechts sowie im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung bzw. der Postdienste (Sektorenrichtlinie), die über einem bestimmten EU-Schwellenwert liegen. Diese Ausschreibungen müssen europaweit veröffentlicht und der Zuschlag wettbewerbsgerecht und nicht diskriminierend erteilt werden. Im Gegensatz zu den Ausschreibungen oberhalb der EU-Schwellenwerte, die in der Datenbank TED einheitlich zugänglich sind, sieht die Lage unterhalb dieser Schwellenwertes differenzierter aus:

 

In diesem Fall gibt es weder eine zentrale europäische Rechtsetzung noch einen einheitlichen Zugang zu den Ausschreibungen. Die Beschaffungsverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte sind durch nationale Gesetze reguliert.

 

Weitere Informationen über das EU öffentliche Auftragswesen entnehmen Sie hier

 

Weitere Informationen über das nationale öffentliche Auftragswesen entnehmen Sie hier