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(kostenlos aus dem dt. Festnetz) service@workxl.de


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AGB der workXL AG zur Nutzung des Ausschreibungsservices etis – European Tender

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Die workXL AG (im Folgenden workXL), Waldemarstr. 33, 10999 Berlin, betreibt über das Internet etis und weitere, vergleichbare Auftrags- bzw. Ausschreibungsdienste sowie damit verbundene Dienstleistungen (im Folgenden Ausschreibungsdatenbank genannt). Der Service wird ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitgestellt.

 

(2) workXL recherchiert und vermittelt in Kooperation mit den etis-Partnern öffentliche Ausschreibungen.

 

(3) Die Einbeziehung jeglicher außerhalb dieser Vereinbarung bestehender Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Andere Bedingungen werden auch dann nicht Inhalt des Vertrages, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden werden nur nach schriftlicher Bestätigung von workXL gültig. Es gilt die auf der Homepage der Ausschreibungsdatenbank abrufbare Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Registrierung

(1) Voraussetzung für die Zulassung zur Nutzung der Ausschreibungsdatenbank ist der Abschluss eines Nutzungsvertrages mit workXL. Der Abschluss erfolgt durch Online-Registrierung des Nutzers bei der Ausschreibungsdatenbank.

 

(2) Der Nutzer hat bei der Registrierung wahrheitsgetreue Informationen vorzulegen. Der Nutzer verpflichtet sich, workXL alle eintretenden Änderungen der gemachten Anmeldungsdaten unverzüglich mitzuteilen. Es besteht kein Anspruch auf Zulassung. workXL behält sich vor, die Zulassung ohne Angabe von Gründen, insbesondere jedoch wegen falscher Angaben bei der Anmeldung, jederzeit fristlos zu widerrufen.

 

(3) workXL unterscheidet registrierte Nutzer in Auftraggeber und Auftragnehmer.

Als Auftraggeber gelten gewerbliche und öffentliche Nutzer, die ihren Bedarf an Produkten oder Dienstleistungen über die Ausschreibungsdatenbank online ausschreiben, um von Auftragnehmern qualifizierte Angebote oder Informationen zu erhalten.

 

Auftragnehmer sind Nutzer, die über die Ausschreibungsdatenbank Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen bekommen. workXL stellt diesen Dienst ausschließlich Auftragnehmern, die Unternehmer i.S.v. § 14 BGB sind, bereit.

§ 3 Leistungsumfang

(1) workXL bietet Auftragnehmern den kostenpflichtigen Zugang zu Ausschreibungen von öffentlichen Auftraggebern an.

1. Der Zugang zu Ausschreibungen wird in der Regel durch den Abschluss eines gesonderten Abonnementvertrages bereitgestellt.

2. Sofern workXL die Möglichkeit von kostenpflichtigen Einzelabrufen von Ausschreibungen anbietet, können Auftragnehmer auf Basis eines Micropayment-Systems einzelne Ausschreibungen abrufen.

3. workXL bietet keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Ausschreibungen.

 

(2) Durch die Ausschreibungsdatenbank vermittelte Verträge zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern kommen unmittelbar zwischen den Parteien zustande und werden außerhalb der Ausschreibungsdatenbank geschlossen, erfüllt und abgewickelt. workXL wird kein Vertragspartner der geschlossenen Verträge.

 

(3) workXL behält sich das Recht vor, ein Nutzer-Bewertungssystem einzuführen. Daraus gewonnene Informationen dienen ausschließlich zur Vertrauensbildung zwischen den Nutzern der Ausschreibungsdatenbank.

 

(4) workXL kann Änderungen und Weiterentwicklungen der Ausschreibungsdatenbank vornehmen. Für die nach Datum und Uhrzeit bestimmten Angaben des Services gilt ausschließlich die Systemuhr von workXL.

§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise für Auftragnehmer für Abonnements sind der jeweils geltenden Preisliste der Ausschreibungsdatenbank zu entnehmen.

 

(2) Kostenpflichtige Dienste im Rahmen der Ausschreibungsdatenbank werden unmittelbar nach Rechnungsstellung durch workXL, durch andere Betreiber der Ausschreibungsdatenbank oder weitere beauftragte Unternehmen zur Zahlung fällig und können mittels Erteilung einer schriftlichen Einzugsermächtigung, durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto oder, falls auf den Webseiten der Ausschreibungsdatenbank vorgesehen, per Kreditkarte beglichen werden.

 

(3) Kostenpflichtige Dienste werden im Voraus für die jeweilig eingegangene Vertragslaufzeit in Rechnung gestellt. Kommt der Nutzer seiner Pflicht zur Gegenleistung nicht nach, kann workXL den Zugang zur Ausschreibungsdatenbank bis zur Bewirkung der gesamten Gegenleistung sperren.

 

(4) Bei Zahlungsverzug ist workXL berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 5 % über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank sowie Mahngebühren zu erheben.

§ 5 Laufzeit und Kündigung

(1) Verträge zu kostenpflichtigen Leistungen werden mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen und können mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Ansonsten verlängert sich die Vertragslaufzeit um weitere 12 Monate.

 

(2) Die Kündigung bedarf der Schriftform, welche für diesen Fall auch durch Telefax oder E-Mail anerkannt wird. Die Kündigung wird mit ihrem Zugang wirksam.

 

(3) Beiden Vertragsparteien bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund unbenommen. Ein wichtiger Grund ist für workXL insbesondere gegeben:

 

· Wenn der Nutzer gegen wesentliche vertragliche Verpflichtungen verstößt und den Verstoß nicht innerhalb einer Woche nach Aufforderung durch workXL abgestellt hat;

· Wenn über das Vermögen des Nutzers das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.

 

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes in diesem Sinne ist workXL zudem berechtigt, den Zugang des Nutzers zur Ausschreibungsdatenbank zu sperren.

 

(4) Mit Vertragsende erlischt das Recht auf Nutzung der Ausschreibungsdatenbank.

§ 6 Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

(1) Alle Rechte an der Ausschreibungsdatenbank liegen auf Seiten von workXL. Eine Speicherung und Drittverwertung ist, soweit nicht ausdrücklich erlaubt oder in einem Vertrag bestimmt, nicht zulässig.

 

(2) workXL kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf eine dritte Rechtseinheit übertragen. Der auf Basis dieser AGB und sonstiger Vertragsunterlagen geschlossene Vertrag geht dann auf die dritte Rechtseinheit über und gilt im Verhältnis zwischen der dritten Rechtseinheit und dem Nutzer so weiter, wie er zwischen workXL und dem Nutzer gegolten hätte.

 

(3) Die Rechte des Nutzers beschränken sich auf die Nutzung der in den AGB beschriebenen und durch die Ausschreibungsdatenbank zur Verfügung gestellten Leistungen von workXL.

 

(4) Der Nutzer der Ausschreibungsdatenbank verpflichtet sich,

· wahrheitsgetreue Angaben zu machen,

· bei der Nutzung nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten zu verstoßen,

· keine gewaltverherrlichende oder pornographische Inhalte einzustellen,

· keine Inhalte, die Viren oder andere Programme enthalten, oder geeignet sind, Daten oder Systeme zu schädigen, einzustellen,

· Geschäfte nur bei berechtigtem Interesse, insbesondere nicht zu Testzwecken zu tätigen,

· keine die Rechte Dritter verletzende Inhalte, in welcher Form auch immer, zu kommunizieren,

· erlangte Informationen in Form von öffentlichen Ausschreibungen ausschließlich für die Abwicklung eigener Geschäfte zu benutzen; insbesondere ist eine weitere Verwertung, unabhängig vom Zweck, nicht erlaubt.

 

(5) workXL behält sich vor, eingestellte Inhalte zu sperren, wenn an der Ernsthaftigkeit der Information Zweifel bestehen bzw. wenn diese nach den geltenden Gesetzen strafbar sind oder erkennbar zur Vorbereitung strafbarer Handlungen dienen. workXL ist berechtigt, den aus einer Pflichtverletzung entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen.

§ 7 Gewährleistung

(1) workXL vermittelt öffentliche Ausschreibungen zwischen Auftragnehmern und Auftraggebern. workXL bietet keine Gewähr für Anzahl, Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit von öffentlichen Ausschreibungen.

 

(2) workXL übernimmt keine Gewährleistung, dass alle relevanten öffentlichen Ausschreibungen weitergeleitet, bzw. für Auftragnehmer relevant sind.

 

(3) workXL gewährleistet gegenüber dem Nutzer eine Verfügbarkeit des Auftragsdienstes von mindestens 96% im Jahresdurchschnitt. Nicht berücksichtigt werden solche Einschränkungen der Verfügbarkeit, die auf Umständen außerhalb des Verantwortungsbereichs von workXL beruhen.

§ 8 Haftung

(1) workXL haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeit aber nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Bestehen workXL bei Vertragsabschluss aufgrund der hier zu diesem Zeitpunkt bestehenden Umständen rechnen musste.

 

(2) workXL haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter. Insbesondere haftet workXL nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte von öffentlichen Ausschreibungen.

 

(3) Soweit workXL Zugriff auf Datenbanken oder Dienste Dritter gewährt, haftet workXL weder für die Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Datenbanken oder Dienste noch für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität bzw. Freiheit von Rechten Dritter bzgl. der durch den Nutzer heruntergeladenen Daten, Informationen und Programme.

 

(4) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

 

(5) Für Schäden innerhalb des Leitungsnetzes übernimmt workXL keine Haftung.

 

(6) workXL übernimmt keine Haftung für vorübergehende technische Ausfälle der Ausschreibungsdatenbank. Dies gilt insbesondere im Falle eines Angriffs von Dritten auf die Ausschreibungsdatenbank.

 

(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten von workXL.

 

(8) workXL ist nicht verantwortlich für den Inhalt von externen, nicht von workXL stammenden Inhalten (bspw. Werbebanner) auf den Webseiten der Ausschreibungsdatenbank. Ebenso ist workXL nicht verantwortlich für die Inhalte von Webseiten, auf die die Ausschreibungsdatenbank verweist.

§ 9 Datenschutz

(1) Der Nutzer wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 3 des Gesetzes über den Datenschutz bei Telediensten (TDDSG) davon unterrichtet, dass workXL seine Daten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet und speichert.

 

(2) workXL verpflichtet sich, die bei der Registrierung und bei der Nutzung gespeicherten Daten lediglich zu eigenen Zwecken zu nutzen und nicht an außenstehende Dritte weiterzugeben, sofern dies nicht für die Leistungserfüllung der Ausschreibungsdatenbank erforderlich ist oder hierzu keine behördlich angeordnete Verpflichtung besteht und der Nutzer nicht ausdrücklich sein Einverständnis erklärt hat.

 

(3) Der Nutzer willigt darin ein, dass Nutzerdaten durch workXL erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen, soweit dies zur Durchführung der von der Ausschreibungsdatenbank angebotenen Dienste erforderlich ist.

 

(4) Stellt workXL das eigene System anderen Partnern bzw. Mitbetreibern zur Verfügung, die dieses in ihre Webseite integrieren, darf workXL die Daten von Nutzern, die sich im System von workXL anmelden, den jeweiligen Partnern zur Verfügung stellen. Für Partner gelten dann die Bestimmungen zum Datenschutz entsprechend.

 

(5) workXL ist berechtigt zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Nutzung der Ausschreibungsdatenbank und zur Bekämpfung von Missbrauch das Benutzungsverhalten von registrierten Nutzern zu beobachten und aufzuzeichnen. § 10 Absatz 1 gilt für solche Daten entsprechend.

§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Wirksamkeit

(1) Auf die Rechtsverhältnisse zwischen workXL und den Nutzern findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.

 

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB den gesetzlichen Regelungen widersprechen und unwirksam sein, so wird der Vertrag im übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche den wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

 

 

workXL AG, Januar 2007